Rechtliches
Praxis- und Behandlungsbedingungen
Damit von Anfang an klar ist, was Sie von uns erwarten können, und was wir von Ihnen brauchen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle physiotherapeutischen Leistungen, die Christiane Wenzel, Physiotherapie Christiane Wenzel, Victoriastraße 9, 04575 Neukieritzsch (nachfolgend „die Praxis“) gegenüber Patientinnen und Patienten erbringt.
(2) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform getroffen wurden.
§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags
(1) Mit der Aufnahme der Behandlung in der Praxis kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande.
(2) Eine Terminanfrage über die Website, per Telefon oder per E-Mail ist unverbindlich und stellt keinen Vertragsschluss dar. Sie führt lediglich zur Vereinbarung eines Termins. Über die Website können keine Leistungen kostenpflichtig gebucht werden; ein Fernabsatzvertrag kommt damit nicht zustande.
(3) Gegenstand des Vertrags ist die fachgerechte Behandlung nach den Regeln der physiotherapeutischen Wissenschaft und Praxis. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet und kann nicht zugesagt werden.
§ 3 Leistungen und Abrechnungswege
(1) Gesetzlich Versicherte. Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung. Die Abrechnung erfolgt gegenüber Ihrer Krankenkasse. Sie tragen den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
(2) Privatversicherte. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich allein nach Ihrem Versicherungsvertrag. Für eine Erstattung übernimmt die Praxis keine Gewähr.
(3) Selbstzahler. Leistungen ohne ärztliche Verordnung werden nach der jeweils gültigen Preisliste der Praxis abgerechnet. Die Preisliste ist auf der Website und in der Praxis einsehbar.
(4) Leistungen ohne medizinische Indikation, etwa reine Wellness- oder Präventionsangebote, werden nicht von der Krankenkasse übernommen und unterliegen der Umsatzsteuer.
§ 4 Mitwirkung der Patientin oder des Patienten
(1) Eine wirksame Behandlung setzt Ihre Mitwirkung voraus. Bitte informieren Sie uns vor Behandlungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß über bestehende Erkrankungen, Operationen, Schwangerschaft, Allergien, Implantate, eingenommene Medikamente und sonstige Umstände, die für die Behandlung von Bedeutung sein können. Änderungen während der Behandlungsserie teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.
(2) Bitte legen Sie zum ersten Termin die ärztliche Verordnung und, bei gesetzlicher Versicherung, Ihre Versichertenkarte sowie gegebenenfalls Ihre Befreiungsbescheinigung vor.
(3) Die Praxis ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn fachliche oder gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, notwendige Angaben fehlen oder eine Behandlung nicht vertretbar erscheint.
§ 5 Termine und Verspätung
(1) Behandlungen finden ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Der vereinbarte Termin wird für Sie persönlich reserviert.
(2) Bitte erscheinen Sie pünktlich. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, damit nachfolgende Termine nicht verschoben werden müssen. Das vereinbarte Honorar bleibt in diesem Fall unverändert.
(3) Muss die Praxis einen Termin aus wichtigem Grund verlegen, etwa wegen Krankheit, informieren wir Sie so früh wie möglich und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Ansprüche wegen eines solchen Ausfalls bestehen nicht.
§ 6 Absage von Terminen und Ausfallhonorar
(1) Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab. Eine Absage per Telefon, Anrufbeantworter oder E-Mail genügt.
(2) Wird ein Termin nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt und die Zeit kann nicht anderweitig vergeben werden, berechnet die Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 30,00 € je versäumtem Termin. Bei längeren Terminen kann das Ausfallhonorar bis zur Höhe des vereinbarten Honorars für diesen Termin betragen.
(3) Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt das Ausfallhonorar oder reduziert sich entsprechend.
(4) Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn Sie den Termin aus einem Grund nicht wahrnehmen können, den Sie nicht zu vertreten haben, etwa bei plötzlicher akuter Erkrankung, einem Unfall oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignis. Bitte melden Sie sich in solchen Fällen so früh wie möglich.
(5) Das Ausfallhonorar ist keine Leistung der Krankenkasse und wird von dieser nicht übernommen. Es ist von Ihnen persönlich zu tragen. Da es sich um Schadensersatz und nicht um eine Heilbehandlung handelt, wird es ohne Umsatzsteuer berechnet.
§ 7 Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Preise der Praxis.
(2) Eigenanteile gesetzlich Versicherter sowie Honorare für Selbstzahlerleistungen sind unmittelbar nach der Behandlung oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Praxis ist berechtigt, Verzugszinsen sowie die durch die Beitreibung entstehenden notwendigen Kosten geltend zu machen.
§ 8 Gültigkeit der Verordnung und Behandlungsunterbrechung
(1) Ärztliche Verordnungen sind zeitlich befristet und müssen innerhalb der vorgesehenen Frist begonnen werden. Bitte lösen Sie Ihre Verordnung deshalb zeitnah ein.
(2) Wird eine begonnene Behandlungsserie ohne triftigen, dokumentierten Grund länger als die nach den Heilmittel-Richtlinien zulässige Zeit unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Eine Fortsetzung ist dann nur mit neuer ärztlicher Verordnung oder als Selbstzahlerleistung möglich. Dadurch entstehende Nachteile gehen nicht zulasten der Praxis.
§ 9 Haftung
(1) Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Im Übrigen haftet die Praxis nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Für mitgebrachte Wertsachen und Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen, soweit kein Verschulden der Praxis vorliegt.
(4) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand unvollständig oder unrichtig gemacht haben, haftet die Praxis nicht.
§ 10 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis verarbeitet Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Alle Mitarbeitenden unterliegen der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Eine Weitergabe von Behandlungsdaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder für die Abrechnung erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben.
(3) Die Patientendokumentation wird nach § 630f Abs. 3 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
§ 11 Praxisordnung
(1) Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit.
(2) Bitte kommen Sie nicht in die Praxis, wenn Sie an einer ansteckenden Erkrankung leiden, und sagen Sie den Termin stattdessen telefonisch ab.
(3) Begleitpersonen sind willkommen, soweit die räumlichen Verhältnisse es zulassen. Bei Behandlungen minderjähriger Patientinnen und Patienten kann eine Begleitung erforderlich sein.
(4) Die Anweisungen des Praxispersonals zu Hygiene und Sicherheit sind zu beachten. Tiere können in den Behandlungsräumen nicht mitgeführt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Praxis ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: wird beim Livegang eingesetzt